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StGB � 266b Mi�brauch von Scheck- und Kreditkarten

StGB � 266b Mi�brauch von Scheck- und Kreditkarten

[ Auszug: (1) Wer die ihm durch die �berlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte einger�umte M�glichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mi�bra ... ]